Studentische Hilfskräfte (m/w/d) – Psychiatrie-Pool
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - Medizinische Fakultät
39106 Magdeburg
Bewerbungsfrist: 2026-11-15
Überblick
- Studentische Hilfskräfte (m/w/d) – Psychiatrie-Pool: Wir suchen DICH als studentische Aushilfe für unseren Pflegepool.
Ihre Aufgaben
- Beobachtung und Unterstützung des Pflegepersonals bei der Überwachung von Patienten (Sitzwache/1:1-Betreuung)
- Mitwirkung bei der Durchführung von Therapieangeboten und Gruppenaktivitäten (falls erforderlich)
- Begleitung von Patienten zu Untersuchungen und Terminen innerhalb der Klinik
- Dokumentation und administrative Tätigkeiten im Rahmen der Patientenbetreuung
Ihr Profil
- Student (m/w/d) der Humanmedizin (ab 3. Semester)
- 8-wöchiges Krankenpflegepraktikum
- Bereitschaft zum Spät- und Nachtdienst sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit
- Interesse an psychischen Erkrankungen und dem Umgang mit psychiatrischen Patienten
- Zuverlässigkeit, Empathie und respektvoller Umgang mit Patienten
- Diskretion und Schweigepflicht
Wir bieten
- Geringfügige Basisvergütung; Abweichungen nach Absprache möglich
- Bezahlung nach KR 5 Stufe 1 HTV-UKMD zzgl. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
- Befristung: mindestens 3 Monate bis maximal 1 Jahr
- Abwechslungsreiche Tätigkeit in interdisziplinärem Team; Praxiserfahrung in Psychiatrie; Austausch mit erfahrenen Fachkräften; Spätdienst/Nachtdienst
Rahmenbedingungen
- Vergütung gemäß geringfügiger Beschäftigung; Zuschläge für Nacht-/Sonntags-/Feiertagsarbeit
- Begründung des Jobbeginns: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt; befristet für 3 Monate bis max. 1 Jahr
- Standort: Universitätsklinikum Magdeburg, Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg
Bewerbung
- Bewerbung bevorzugt online; weitere Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder Post gemäß Originaltext
- Bewerbungsfrist bis 15.11.2026 (Bewerbungsschluss)
Kontakt
- Pflegedienstleiterin Meike Franke – Kontaktangaben im Text
Hinweis
- Die Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht; Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Gleichstellungsbeauftragte kann Einsicht in Bewerbungsunterlagen nehmen