Abteilungsleiter/-in Stadtteilentwicklung/ Stadterneuerung (m/w/d)
Stadt Leipzig
04109 Leipzig
Bewerbungsfrist: 2026-09-27
Das erwartet Sie
- fachliche und organisatorische Leitung der Abteilung sowie wertschätzendes Führen und Motivieren der Mitarbeiter/-innen
- Sicherstellen der fach- und termingerechten Aufgabenerfüllung unter Einhaltung einschlägiger Rechts-, Verwaltungs- und Fördervorschriften
Ihre Aufgaben
- Leiten und Steuern der Prozesse der Stadterneuerung und integrierten Stadtteilentwicklung
- Entwickeln, Steuern und Koordinieren des Fördermitteleinsatzes sowie der quartiersbezogenen Öffentlichkeits- und Beteiligungsprozesse
- Vertreten der Arbeitsergebnisse gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung sowie in nationalen und internationalen Fachkreisen; Teilnahme an Kongressen und Tagungen zu Themen der Stadterneuerung sowie Halten von Vorträgen und Präsentieren von Fachthemen
- Sicherstellen der ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen, Fördergebiete und Sonderprojekte der Stadterneuerung einschließlich der Antragstellung, Umsetzung und Abrechnung von Förderprogrammen des Bundes, des Landes und der EU
- Einbinden und Vernetzen der erforderlichen Akteure zur Umsetzung der städtischen Zielstellungen sowie zur Erreichung einer höchstmöglichen Förderquote und effizienten Mittelverwendung
Was Sie mitbringen
- wissenschaftlichen Hochschulabschluss in der Fachrichtung Städtebau, Architektur oder Stadtplanung
- mehrjährige Erfahrung in der Personalführung sowie ausgeprägte Führungskompetenz
- langjährige praktische Erfahrung in der integrierten Stadtteilentwicklung und Stadterneuerung sowie im Entwickeln, Steuern und Koordinieren des Fördermitteleinsatzes
- fundierte Kenntnisse der für das Aufgabengebiet relevanten Rechts-, Verwaltungs- und Fördervorschriften
- ausgeprägtes strategisches und analytisches Denkvermögen sowie die Fähigkeit, komplexe fachliche und organisatorische Zusammenhänge zu erfassen, zu bewerten und in tragfähige Lösungen zu überführen
- Fähigkeit zum Steuern und Koordinieren komplexer dezernats-, amts- und abteilungsübergreifender Planungs- und Umsetzungsprozesse
- sehr gute kommunikative Fähigkeiten, sicherer Umgang mit kommunalen Gremien und politischen Entscheidungsprozessen sowie souveränes Auftreten, insbesondere bei der Vertretung von Arbeitsergebnissen in der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung sowie in nationalen und internationalen Fachkreisen
- ausgeprägtes Verhandlungs- und Durchsetzungsvermögen im Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen und Akteuren
- eigenverantwortliche, entscheidungsfreudige und leistungsorientierte Arbeitsweise sowie Bereitschaft zur Wahrnehmung dienstlicher Termine und Veranstaltungen auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten und an Wochenenden
- sehr gute anwendungsbereite Englischkenntnisse
- Hinweis zum wissenschaftlichen Hochschulabschluss: Gern berücksichtigen wir Ihre Bewerbung auch, sofern Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom FH) im Bereich Städtebau, Architektur oder Stadtplanung mitbringen. In diesem Fall erfolgt eine Eingruppierung zunächst in die EG 13.
Wir bieten
- unbefristete Stelle, Vollzeit oder Teilzeit
- Entgeltgruppe 14 TVöD
Befristung | Arbeitszeit | Ort
- Vollzeit (39 Stunden) für Tarifbeschäftigte oder Teilzeit
- Standort: 04317 Leipzig, Technisches Rathaus - Prager Straße 118 – 136
Bewerbung
- Bewerbungsunterlagen: Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweis der erforderlichen Qualifikation; gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen der Abschlusszeugnisse
- ggf. Aufenthalts- sowie Arbeitserlaubnis, Zeugnisbewertung oder Anerkennung des Abschlusses
- Kopien von qualifizierten Dienst-/Arbeitszeugnissen/Beurteilungen/Referenzschreiben
- Stellenbesetzungsverfahren: Hinweise beachten; Stellenausschreibungsnummer 2239 angeben
- Ausschreibungsschluss: 27. September 2026
Kontakt
- Ansprechpartnerin: Tina Richter, Recruiterin
- Telefon: 0341 123-7853
Hinweise
- Interne Stellenausschreibung; diese Stelle richtet sich an Mitarbeitende der Stadtverwaltung Leipzig und ihrer Eigenbetriebe und gewisse Beschränkungen gelten